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VGH Bayern, 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausbaubeitrag; Anhörungsrüge; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955
Ein Gehörsverstoß liegt aber nicht schon dann vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern das Vorbringen aus Gründen des formellen Rechts, mithin aus Gründen prozessualer Darlegungspflichten, unberücksichtigt lässt (BVerwG vom 13.1.2009 NVwZ 2009, 329). - VGH Bayern, 11.05.2009 - 6 CS 09.461
Ausbaubeitrag; Anhörungsrüge; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewährung des …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955
Die Anhörungsrüge bietet keine Möglichkeit, erneut zu bereits im Rahmen des § 124 a Abs. 5 Satz 2 VwGO abschließend entschiedenen Fragen vorzutragen; das gilt umso mehr, als mit der Anhörungsrüge eine Überprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung mit dem Ziel eines "richtigeren" oder "zweckmäßigeren" Ergebnisses nicht veranlasst werden kann (vgl. BayVGH vom 11.5.2009 Az. 6 CS 09.461).
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Berichtigung des Liegenschaftskatasters; Tatbestandsberichtigung im …
Es ist im Übrigen auch nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO, das Gericht zu einer Ergänzung oder Erläuterung seiner Entscheidung zu veranlassen (BayVGH, Beschl. v. 23.07.2014 - 8 C 14.1351 -, juris RdNr. 7; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955 -, juris RdNr. 3). - VGH Bayern, 23.07.2014 - 8 C 14.1351
Anhörungsrüge, keine Verletzung des rechtlichen Gehörs
Es besteht auch keine Pflicht der Gerichte, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu verbescheiden (…BVerwG, B.v. 13.1.2009 - 9 B 64/08 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 14.8.2009 - 6 ZB 09.1955 - juris Rn. 3).Es ist auch nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO, das Gericht zu einer Ergänzung oder Erläuterung seiner Entscheidung zu veranlassen (vgl. BayVGH B.v. 14.8.2009 - 6 ZB 09.1955 - juris Rn. 3).
- VGH Bayern, 26.11.2014 - 22 CS 14.1834
Anhörungsrüge
Es ist auch nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO, das Gericht zu einer Ergänzung oder Erläuterung seiner Entscheidung zu veranlassen (…BayVGH, B.v. 23.7.2014 - 8 C 14.1351 - juris Rn. 7; BayVGH B.v. 14.8.2009 - 6 ZB 09.1955 - juris Rn. 3).
- VGH Bayern, 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978
Anhörungsrüge; Antrag auf Zulassung der Berufung; keine Verletzung des …
Es ist nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO, das Gericht zu einer Ergänzung oder Erläuterung seiner Entscheidung zu veranlassen (vgl. BayVGH vom 14.8.2009 Az. 6 ZB 09.1955 ). - VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470
Unzulässige Anhörungsrüge bei lediglich anderer Rechtsansicht
Es ist jedoch nicht Sinn des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge, das Gericht zu einer weiteren Ergänzung oder Erläuterung seiner Entscheidung zu veranlassen (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2008 - 6 ZB 09.1955 - juris, Rn. 3). - VGH Bayern, 10.05.2017 - 12 ZB 17.883
Unzulässige Anhörungsrüge
Es ist jedoch nicht Sinn des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge, das Gericht zu einer Ergänzung oder Erläuterung seiner Entscheidung zu veranlassen (vgl. BayVGH, Beschluss v. 14.8.2008 - 6 ZB 09.1955 - juris, Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2014 - 13 D 112/14
Ablehnung der Richter wegen des Zweifels an der Unvoreingenommenheit; …
vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2009 - 6 CS 09.461-, juris, Rn. 7, und vom 14. August 2009 - 6 ZB 09.1955 -, juris, Rn. 2. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2014 - 13 A 2060/14
Abgrenzung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs von einer Nichtteilung der …
vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2009 - 6 CS 09.461-, juris, und vom 14. August 2009 - 6 ZB 09.1955 -, juris. - VGH Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 2 S 1695/14
Fortführung eines gerichtlichen Verfahrens
Denn aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör lässt sich weder eine Pflicht der Gerichte begründen, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, noch ist es Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152 a VwGO, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung der Gründe seines Beschlusses vom 18.08.2014 zu veranlassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955 - Guckelberger in NK-VwGO, 4. Aufl., § 152 a Rn. 17).